LEIDER FINDET DIE KINDERFREIZEIT DIESES JAHR NICHT STATT
Wir sind ein Team aus ehrenamtlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die schon sehr viel Erfahrung in der Jugendarbeit gesammelt haben und mehrere Freizeiten betreuten. Auch Fortbildungen im Bereich der Jugendarbeit liegen hinter uns und eine „Ausbildung“ zum Jugendleiter. Egal ob sie in der Woche arbeiten müssen oder ihrem Kind einfach die Erfahrungen einer Ferienwoche mit vielen anderen Kindern ohne die eigenen Eltern machen lassen wollen, eine gute Ferienbetreuung finden Sie bei uns auf jeden Fall.
Bei genügend freien Plätzen nehmen wir auch Kinder des Jahrgangs 2015 mit, deren Geburtstag erst nach der Freizeit ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Wir sind kein kommerzieller Reiseanbieter. Uns liegt daran, mit unseren Freizeitangeboten Gemeinschaft zu fördern. Das gelingt nur mit der Bereitschaft der Beteiligten. Durch die Anmeldung werden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
- Verantwortlich für die Freizeitangebote ist die Evangelische Jugend Untermain, Geschäftsstelle: Alexandrastraße 5, 63739 Aschaffenburg.
- Die Freizeitangebote werden von pädagogisch geschultem Personal geleitet, das nach den Standards der Jugendleiterausbildung zertifiziert ist. Im Rahmen unseres Programms kommt auch die christliche Dimension des Erlebten zur Sprache, z.B. durch Andachten oder Gottesdienst.
- Bei Ausfall der Maßnahme wird der Teilnehmendenbeitrag erstattet.
- Bei Rücktritt eines Teilnehmers bis zu 61 Tage vor Freizeitbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € berechnet. Bei Rücktritt 60-30 Tage vor Freizeitbeginn, sind 50% des Teilnehmerbeitrages zu zahlen. Ab dem 29 Tag vor Freizeitbeginn ist der volle Teilnehmerbeitrag zu zahlen. Wenn ein Ersatz gefunden wird, wird nur die Bearbeitungsgebühr erhoben.
- Gesundheitliche Einschränkungen (Allergien, körperliche Einschränkungen, Lebensmittelunverträglichkeiten usw.) sind dem Veranstalter mitzuteilen.
- Der gesetzlich Vertretende erklärt sein Einverständnis mit einer Behandlung des Teilnehmenden bei Unfall oder Krankheit. In Notfällen gilt dies auch für chirurgische Eingriffe, soweit diese vom Arzt als notwendig erachtet werden und ein Einverständnis des gesetzl. Vertretenden nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann.
- Falls eine Freizeit vorzeitig, z.B. wegen schlechten Wetters, abgebrochen werden muss, erfolgt eine Rückzahlung nach § 651 J BGB, §§ 471/472 BGB. Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, mit den entsprechenden im Gesetz hierfür vorgesehenen Einschränkungen.
- Wir erwarten, dass die Teilnehmenden sich in die Gemeinschaft einordnen, Anweisungen der Betreuenden und Regeln folgen. Andernfalls kann der Veranstalter Teilnehmende von der Maßnahme ausschließen. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmenden. Eine Rückerstattung des Teilnehmendenbeitrages erfolgt nicht.
- Die Unterzeichnenden erklären sich mit der Verarbeitung der erhobenen Daten zum Zweck der Durchführung der Maßnahme durch den Veranstalter einverstanden. Die Verwendung des vor Ort entstehenden Bildmaterials für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit gestattet. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weiteres regeln die Datenschutzhinweise der EJ Untermain. Sie finden sich unter www.ej-untermain.de/datenschutzhinweise
Stand 10. Dezember 2019