Ab sofort ist Jugendarbeit wieder eingeschränkt möglich! Der BJR hat in Klärung mit der Staatsregierung für Bayern erwirkt, dass außerschulische Bildungsangebote ab morgen, 15. März, wieder eingeschränkt möglich sind. Eine Einschränkung ist, dass die 7-Tage-Inzidenz unter 100 sein muss, natürlich müssen Abstände gewahrt bleiben und ein Hygienekonzept muss vorliegen.
Mehr Informationen dazu finden sich hier.
Kurze Übersicht, was geht …:
… und was nicht geht: