Ab heute tritt die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Dort ist festgelegt, dass „außerschulische Bildungsangebote […] in Präsenzform untersagt sind“ (§20, Absatz 1).
Es wird empfohlen, alle Aktivitäten online zu gestalten. Gottesdienste sind davon weiterhin unter Wahrung der Hygiene- und Kontaktregelungen ausgenommen.