Jugendarbeit während des Teil-Lockdown
Mit der Veröffentlichung der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist nun klar, dass außerschulische Bildungsangebote ab Montag weiter möglich sind (örtliche Anordnungen durch Landkreise oder kreisfreie Städte können davon abweichen).
Die BJR-Empfehlungen „Jugendarbeit in Zeiten von Corona verantwortungsvoll gestalten“ bilden weiterhin den handlungssicheren Rahmen und Orientierung zur Erstellung eines Gesundheitsschutz- und Hygienekoknzepts für die Jugendarbeit in Bayern.
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Martin Klein